Wahlrecht ab Geburt
Ohne ein Wahlrecht für Kinder, werden diese von der Politik oftmals übersehen, kein Wunder, die meisten bisherigen Abgeordneten haben keine. Ein praktikables Wahlrecht für Kinder funktioniert in dem Vater und Mutter ab Geburt, jeweils pro Kind eine halbe Stimme bekommen. So funktioniert es auch bei getrennt lebenden Elternteilen.
Für das spätere Alter bis die Kinder selber wählen können, sind auch gerechte Möglichkeiten vorhanden.